Hier finden Sie die Informationen zum Thema: Baugenehmigung für einen Carport
Baugenehmigung und Statik - Allgemeine Hinweise und Tipps
Da das Baurecht dem Landesrecht unterliegt und jedes Bundesland dieses somit individuell regelt, gibt es leider keine einheitliche Regelung für die Erforderlichkeit einer Baugenehmigung bzw. Bauanzeige zur Errichtung eines Carports.
So ist der Bau eines Carports bis zu einer bestimmten Größe in einigen Bundesländern genehmigungsfrei, in anderen genügt die einfache Anzeige des Bauvorhabens und in manchen Bundesländern muss ein vollständiger Bauantrag mit Statik eingereicht werden.
Grundlage für die regionalen Bestimmungen ist hierbei die jeweils gültige Landesbauordnung, hier sind auch eventuell einzuhaltenen Grenzabstände geregelt. Detallierte Auskunft hierzu erteilt Ihnen das zuständige Bauamt.
Neben den regionalen Bauvorschriften gibt es zudem die Vorgaben eines eventuell vorhandenen Bebauungsplans (sog. B-Plan) zu beachten. Hierzu kann Ihnen ebenfalls das zuständige Bauamt anhand Ihrer Adresse Auskunft erteilen.